Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Unsere Rolle in NRW

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Länder. Jedes Land hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz.

In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Unteren Denkmalbehörden über alle Angelegenheiten, die ein Denkmal betreffen. Sie gehören zu den Städten und Gemeinden. Beaufsichtigt werden sie von den Oberen Denkmalbehörden, den Kreisen und Bezirksregierungen. Die Oberste Denkmalbehörde in NRW ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Die Denkmalfachämter unterstützen diese Instanzen. Die Aufgaben der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland sind die Erfassung, Erforschung, Dokumentation, Pflege, Konservierung, Restaurierung und Vermittlung von Denkmälern.

Mehr zum Denkmalschutzgesetz NRW

LWL-Denkmalfachamt

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

  • wirkt an allen Entscheidungen der Denkmalbehörden mit
  • leistet fachliche Beratung und erstellt Gutachten in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes
  • erforscht und untersucht die Denkmäler wissenschaftlich und veröffentlicht die Ergebnisse
  • berät und überwacht die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und nimmt exemplarisch selbst Restaurierungen vor
  • bringt denkmalpflegerische Belange als Träger öffentlicher Belange in alle Planungen ein, von der Landesentwicklungsplanung bis zum Bebauungsplan
  • überprüft kontinuierlich Methodik und Praxis der Denkmalpflege und passt allgemeingültige Standards an aktuelle Gegebenheiten an
  • erstellt Fachbeiträge zur Umsetzung der kulturlandschaftlichen Grundsätze im Bundesraumordnungsgesetz und im Naturschutzgesetz NRW

Untere Denkmalbehörden

231 Städte und Gemeinden

  • erste Kontaktstelle für Denkmaleigentümer:innen
  • entscheiden in allen Angelegenheiten, die ein Denkmal bereffen
  • stellen Denkmäler unter Schutz
  • erteilen die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen
  • stellen Bescheinigungen für Steuervergünstiungen aus

Die Unteren Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen nach Anhörung des zuständigen Denkmalfachamtes.

Obere Denkmalbehörden

18 Kreise für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
3 Bezirksregierungen für die kreisfreien Städte

  • führen die Aufsicht über die Unteren Denkmalbehörden
  • beraten Gemeinden ohne eigenes Bauaufsichtsamt

Die Bezirksregierungen bereiten das Denkmalförderprogramm des Landes vor und bewirtschaften die Landesmittel. Über Objekte im Eigentum oder in Nutzung des Landes oder des Bundes entscheiden sie anstelle der Unteren Denkmalbehörde.

Oberste Denkmalbehörde

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

  • führt die Aufsicht über die Oberen und Unteren Denkmalbehörden
  • entscheidet, wie die Fördermittel des Landes verteilt werden

Entscheidet die Untere Denkmalbehörde abweichend von der Stellungnahme des Denkmalfachamts, kann dieses eine Prüfung und Entscheidung durch die Oberste Denkmalbehörde herbeiführen.

Weitere Beteiligte

Viele weitere Beteiligte arbeiten haupt- und ehrenamtlich in Denkmalschutz und Denkmalpflege mit.

  • Denkmaleigentümer:innen
  • Kirchen
  • Stiftungen, z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Verbände und Vereine
  • Ehrenamtliche
  • Planungs- und Architekturbüros
  • Politik und Verwaltung
  • länderübergreifende Vereinigungen wie die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) oder das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (DNK)
  • internationale Organisationen wie die UNESCO, ICOMOS und das European Heritage Heads Forum

Unsere Rolle in den Verfahren

Eintragung eines Denkmals

Die Unteren Denkmalbehörden vollziehen nach Anhörung der Denkmalfachämter die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune. Sie erstellen die Eintragungsbescheide und erteilen auch Auskunft darüber, ob ein Objekt in die Denkmalliste eingetragen ist (vgl. §§ 2, 4, 5 und 23 DSchG NRW). Viele Untere Denkmalbehörden führen ihre Denkmalliste bereits digital, so dass die Auskunft hier auch über das Internet abzufragen ist.

Anbringung einer Denkmalplakette in Greven

Veränderungen und Baumaßnahmen

Die Untere Denkmalbehörde erteilt nach Anhörung des Denkmalfachamtes die erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisse für bauliche Maßnahmen am Denkmal. Für alle Veränderungen muss daher vorab bei der Unteren Denkmalbehörde ein Antrag gestellt werden. Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme finanzieller Hilfen und steuerlicher Vorteile.

Die Denkmalfachämter der Landschaftsverbände stehen allen Eigentümer:innen, Architekt:innen und Denkmalbehörden für eine denkmalfachliche Beratung zur Verfügung.

Fachwerkhaus mit Baugerüst