Historische Kulturlandschaft trifft Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan als Instrument zum Schutz historischer Kulturlandschaften
Im Landschaftsplan sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Laut § 10 Landesnaturschutzgesetz NRW hat der Landschaftsplan unter anderem das Ziel, „die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren biologischen und kulturhistorischen Besonderheiten zu erhalten“. In vielen Landschaftsplänen findet der Aspekt der historischen Kulturlandschaft bisher jedoch kaum Beachtung. Dabei weist der Landschaftsplan mit der Möglichkeit der Formulierung von behördenverbindlichen Entwicklungszielen und allgemein verbindlichen Festsetzungen gut geeignete Instrumente zum Schutz historischer Kulturlandschaften auf.
Richtungsweisende Beispiele aus Westfalen
Ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung in Westfalen ist der Landschaftsplan Nr. 5 „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“, dessen Aufstellung durch den LWL begleitet wurde und der seit 2020 richtungsweisende Regelungen zum Schutz und zur Pflege historischer Kulturlandschaften enthält. Derzeit wird der Landschaftsplan Lippe-Nord-Ost entwickelt, bei dem die LWL-DLBW und das Planungsbüro Bosch & Partner gemeinsam mit dem Kreis Lippe die Raumansprüche historischer Kulturlandschaften erarbeiten, um diese nachhaltig in die Planung zu integrieren. Diese Beispiele verdeutlichen, wie der Schutz und die Pflege historischer Kulturlandschaften nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch und verbindlich in die Landschaftsplanung aufgenommen werden können.
Zentrale Fragen des Fachgesprächs
- Wie können wir erreichen, dass in Landschafts(rahmen)plänen der Schutz der historischen Kulturlandschaft verankert und damit verbindlich festgeschrieben wird?
- Welche Erfahrungen haben Kolleginnen und Kollegen aus Planungsbüros oder Behörden – auch aus anderen Bundesländern – gesammelt?
- Vor welchen praktischen Herausforderungen stehen wir und welche konkreten Fragen gilt es zu klären?
Im Rahmen des diesjährigen Fachgesprächs widmet sich eine Expert:innengruppe diesen und weiteren Fragestellungen. Gemeinsam werden relevante Themenfelder diskutiert und Inhalte identifiziert, die einer vertieften Betrachtung bedürfen. Das Fachgespräch dient der Vernetzung der Expert:innen untereinander, der Fokussierung des Themas und der inhaltlichen Vorbereitung des Kulturlandschaftskonvents 2027.