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Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal

Handlungshilfe

Die Unfallkasse NRW hat in Zusammenarbeit mit dem LVR und LWL eine Handlungshilfe zu Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal herausgegeben.

Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Maßnahmen

Viele Baudenkmäler werden als Arbeitsstätte, Schule oder Kindertageseinrichtung genutzt. Um neue Nutzungen in historischen Strukturen zu ermöglichen, sind oft bauliche Anpassungen und Veränderungen erforderlich. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Gleichzeitig erfordern Veränderungen an der Substanz oder am Erscheinungsbild von Baudenkmälern die Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde.

Die Broschüre hilft dabei, diese Anforderungen zu vereinbaren. Als Leitfaden und Wegweiser richtet sie sich an Unternehmen und Betreibende von Arbeitsstätten, Schulen und Kindertageseinrichtungen, Eigentümer- und Handwerkerschaft, Fachplanende sowie Architektinnen und Architekten.

Zentraler Bestandteil der Handlungshilfe ist ein Flussdiagramm, das den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und die Abstimmung mit den Belangen des Denkmalschutzes beschreibt. Die Darstellung des Ineinandergreifens der öffentlich-rechtlichen Vorschriften soll allen beteiligten Personen die Organisation der erforderlichen Maßnahmen erleichtern. Anschauliche Lösungsbeispiele umgesetzter Maßnahmen ergänzen den Leitfaden.