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Antrag auf eine Zuwendung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Denkmalförderung des LWL

Antragsteller:in

Bankverbindung

Baudenkmal

Maßnahme

Finanzierungsplan

Erklärung

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Erst nach Bewilligung des Zuwendungsbescheides kann mit der Maßnahme begonnen werden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn ein schriftlicher Auftrag erteilt ist.

Der vorzeitige Beginn der Maßnahme gilt erst als förderunschädlich, wenn die Genehmigung dazu von der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur schriftlich erteilt wurde. Schriftliche Aufträge dürfen erst anschließend erteilt werden.

Hinweis: Nach Abschluss der Maßnahme sind Fotos vom Vor- und Endzustand
einzureichen.

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Hinweise zum Datenschutz

Datenspeicherung
Mit der Antragstellung erklärt sich die Antragstellerin oder der Antragsteller damit einverstanden, dass der LWL unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung die erhobenen Daten sammeln, speichern und verarbeiten sowie über die Förderung berichten darf. Im Weiteren gilt die Datenschutzerklärung des LWL.

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