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Finanzielle Unterstützung

Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern können auf verschiedene Arten finanziell unterstützt werden, zum Beispiel auch über eine Förderung des LWL. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Förderarten.

Steuererleichterungen

  • Erhöhte Abschreibung von Herstellungskosten, Verteilung von Erhaltungsaufwand, Sonderausgabenabzug für selbstgenutzte Immobilien (Einkommensteuer)
  • Steuerbefreiung zu mindestens 80 % für geschützte Kulturgüter, die keinen Gewinn einbringen (Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer)
  • Erlass der Grundsteuer, wenn das Grundstück dauerhaft Verluste einbringt (Grundsteuer)
  • Befreiung von der Umsatzsteuer für Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst (Umsatzsteuer)

Denkmalpflege-Zuwendungen des LWL

  • Anteilige Zuwendungen für Maßnahmen, die dem Erhalt der historischen Bausubstanz eingetragener Baudenkmäler dienen.

Denkmalförderung der Städte und Gemeinden

  • Kleinere Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege und Präsentation von Denkmälern dienen

Denkmalförderungen des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Zuschüsse für denkmalbedingte Aufwendungen für Baudenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation
  • Zuschüsse für die Arbeit der Bodendenkmalpflege
  • Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Denkmalförderung des Bundes

  • Denkmalschutz-Sonderprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Investitionsprogramm Industriekultur

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

  • Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz
  • In Ausnahmefällen Arbeiten zur Erforschung des Denkmals, Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung und Sicherung, Planungskosten
  • Wettbewerbe, wenn sie zur Erhaltung eines Kulturdenkmals sinnvoll sind
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private gemeinnützige Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen und Landkreise

Förderung der NRW-Stiftung

  • Die NRW-Stiftung unterstützt das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern beim Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern
  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im namensgebenden Aufgabenfeld der NRW-Stiftung liegt.

Darlehen der NRW.BANK

  • Zinsgünstige Darlehen für Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.