Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Denkmalpflege-Zuwendungen des LWL

Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen unterstützt durch anteilige Zuwendungen Maßnahmen, die dem Erhalt der historischen Bausubstanz eingetragener Baudenkmäler dienen.

Vorraussetzungen

  • Das Objekt ist ein eingetragenes Denkmal oder vorläufig unter Schutz gestellt.
  • Es handelt sich um eine denkmalpflegerisch erforderliche Maßnahme zur Konservierung und Restaurierung des Baudenkmals.
  • Zuwendungsfähig sind auch vorbereitetende Erfassungsmaßnahmen, Untersuchungen, Konzepte und Studien.
  • Die Maßnahme ist mit der örtlich zuständigen Denkmalbehörde und dem LWL-Fachamt abgestimmt (Kontakte siehe Seitenende) und es liegt eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor.
  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die Maßnahme beginnt bereits mit der Beauftragung des ausführenden Betriebs.
  • Die Förderfähigkeit wird durch das LWL-Denkmalpflegefachamt fachlich geprüft.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendung.

Förderhöhe

  • Die minimale Zuwendung beträgt 500 €.
  • Die maximale Höhe beträgt im Normalfall 5.000 € und höchstens 30 % von der für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Kosten.
  • Gutachterkosten, die für die Grundlagenermittlung zu einer Restaurierung eines Denkmals erforderlich sind, können bis zu 100 % gefördert werden, maximal jedoch 10.000 €.

Ablauf

Folgende Schritte sind durchzuführen:

1. Antrag

Formular ausfüllen und an die zuständige Person senden (siehe Ortssuche unten). Der Antrag wird durch unser Fachamt geprüft.
Achtung: Die Maßnahme darf nicht vor Zusage begonnen werden. Ein verfrühter Maßnahmenbeginn kann im Formular beantragt werden.

Antrag herunterladen (PDF, nicht barrierefrei)

2. Durchführung mit Dokumentation

Während der Durchführung der Maßnahme wird eine Dokumentation nach folgenden Vorgaben erstellt.

3. Verwendungs­nachweis

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, inklusive der erstellten Dokumentation.